Ausschüsse für Landwirtschaft und Gesundheit
FISCHER: "AUCH RINDER UNTER 30 MONATEN SOLLTEN GETESTET WERDEN"
Berlin: (hib/RAB) Nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) sollten auch Rinder, die noch nicht 30 Monate alt sind, auf BSE getestet werden.
Diese Ansicht vertrat die Ministerin am Mittwochvormittag in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und des Ausschusses für Gesundheit.
Es sei aber schon schwierig genug, alle Rinder über 30 Monaten zu testen, sagte Fischer mit Blick auf die heute in Kraft tretende Dringlichkeitsverordnung zur Überprüfung auf die Rinderseuche BSE.
Es hänge davon ab, wann die Bundesländer in der Lage seien, die Schnelltests auch an jüngeren Tieren durchzuführen.
Des Weiteren kündigte sie an, eine Arbeitsgruppe zur Behandlung von im Zusammenhang mit BSE stehenden Fragen zu schaffen.
Diese solle auch wissenschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen und möglichst noch vor Weihnachten zum ersten Mal tagen.
Zu den Bemühungen auf europäischer Ebene erklärte Fischer, die von der EU beschlossene Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch müsse zeitnah und konsequent umgesetzt werden.
Agrarminister Karl-Heinz Funke (SPD) sprach sich in gleicher Sitzung dafür aus, die zeitliche Befristung des vom EU-Agrarrat beschlossenen Verbots der Verfütterung von Tiermehl aufzuheben.
Es sei nicht sinnvoll, das Verbot nur bis zum 30. Juni nächsten Jahres auszusprechen. Er gehe davon aus, dass die EU-Mitglieder das Verbot verlängern werden, so der Minister weiter.
Die Ausnahmen des vom Rat beschlossenen Verbots seien zudem umfangreicher als die Sonderfälle der am letzten Samstag in der Bundesrepublik in Kraft getretenen Regelung.
Im Gegensatz zur nationalen Regelung sei es nach dem Beschluss des Agrarrates weiterhin möglich, Fischmehl an Nicht-Wiederkäuer zu verfüttern.
Nationale Alleingänge seien aber sicher nicht geeignet, die Probleme in den Griff zu bekommen. Es sei außerdem erstrebenswert, nationale Importverbote für britisches Rindfleisch bis zum 1. Januar 2001 aufzuheben und auf EU-Vereinbarungen zurückzugreifen.