Molekulargenetische Untersuchung von Haaren erst seit Mai 2000 möglich
Berlin: (hib/BOB) Eine molekulargenetische Untersuchung von acht verschiedenen Haaren, die das Bundeskriminalamt 1991 am mutmaßlichen Tatort des Anschlags auf den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Treuhandanstalt, Detlev Carsten Rohwedder, gesichert hat, ist laut Bundesregierung nicht erfolgt. Eine solche Untersuchung werde erst seit Entwicklung des Verfahrens im Mai vergangenen Jahres für die Bearbeitung von Fällen eingesetzt, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6525) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6297). Wie es darin weiter heißt, seien von dem von den Strafverfolgungsbehörden als RAF-Terrorist gesuchten Wolfgang Grams nach dessen Tod auf dem Bahnhof von Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) am 27. Juni 1993 keine Haarproben gesichert worden. Zur Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters sei bei der Obduktion Blut entnommen worden. Das sei auf Anordnung der für das Verfahren zuständigen Staatsanwaltschaft Schwerin geschehen. Eines richterlichen Beschlusses habe es seinerzeit nicht bedurft.