Verbesserte Rahmenbedingungen für den deutschen Film konkretisieren
Berlin: (hib/WOL) Nach der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den deutschen Film erkundigt sich die CDU/CSU in einer Großen Anfrage ( 15/1034). Die Fraktion erklärt, die Lage des deutschen Films sei mit einem durchschnittlichen Kino-Marktanteil zwischen 10 und 15 Prozent nach wie vor unbefriedigend. Darüber könnten auch die beiden großartigen Einzelerfolge der letzten Wochen - ein "Oscar" für den deutschen Film "Nirgendwo in Afrika" und knapp 6 Millionen Zuschauer für "Good bye, Lenin" - nicht hinwegtäuschen. Zudem seien beabsichtigte Verbesserungen durch eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes nicht geeignet, die Situation des deutschen Films entscheidend zu verändern, da die Hauptprobleme in den geltenden Rahmenbedingungen für Filmproduzenten in Deutschland zu suchen seien. Insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland seien deutlich schlechter, als in vielen anderen Ländern und der Anfang 2001 vom Bundesfinanzministerium veröffentliche Medienerlass habe die Beteiligung für deutsche Produzenten an internationalen Koproduktionen "dramatisch erschwert". Die Investition von jährlich mehreren Milliarden Euro in Deutschland in so genannte Medienfonds fließe zu 80 Prozent in Hollywood-Produktionen und ginge dem deutschen bzw. europäischen Kinofilm damit verloren. Gleichzeitig wirkten sich die mit den Fonds verbundenen Investitionen überwiegend nicht in Deutschland aus, erklären die Abgeordneten.
Gefragt wird nun, wann die Bundesregierung die seit langem notwendige und zugesagte Änderung des Medienerlasses vornehmen wolle, um die derzeitige Verunsicherung bei der steuerlichen Behandlung von internationalen Koproduktionen mit deutscher Beteiligung zu beseitigen. Die Fraktion will wissen, wann und wie die Regierungsaussage verwirklicht werden solle, "analog zu anderen europäischen und außereuropäischen Staaten eine zumindest teilweise Mittelbindung der Fonds in Höhe von einem Drittel für deutsche Produktionen und Koproduktionen anzustreben". Die Abgeordneten erkundigen sich, ob die deutsche Filmwirtschaft mit einer stärkeren Berücksichtigung ihrer Interessen beim geplanten zweiten Korb der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft rechnen könne und stellen Fragen zu staatlichen Maßnahmen gegen Kinofilmpiraterie und für den Auf- und Ausbau eines Zweitverwertungsmarktes zur Verbesserung der Eigenkapitalbildung. Beantwortet werden sollen auch die Fragen nach steuerlichen Förderungen und Anreizen bei Filmproduktionen und die Aussage der Regierung in einem Zwischenbericht, wonach die Einführung eines Steuermodells zur nachhaltigen Unterstützung der Produktion von Kulturgütern wie Filmen erstrebenswert sei.