Offenheit für mögliche Änderungen in der Filmförderung signalisiert
Berlin: (hib/WOL) Von allen Fraktionen und von der Regierung wurde am Mittwochnachmittag in der Sitzung des Kulturausschusses ausdrücklich noch einmal die gut strukturierte Anhörung zur Novellierung der Filmförderung ( 15/1506) hervorgehoben. Die rege Anteilnahme und die präzise Stellungnahme zu einzelnen Problemfeldern habe eine gute Basis geschaffen, bis zum 5. November angesprochene Änderungen flexibel aufzunehmen und so zu einer breit getragenen Novellierung zu kommen. Die Beauftragte für Kultur und Medien, Staatsministerin Christina Weiss (BKM), hatte sich unter anderem offen gezeigt, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates so zu erweitern, dass Kirchen wie auch die Gruppe der so genannten Kreativen in den Gremien Gewicht und Stimme erhalten. Bei einer Relation von vorgesehenen 29 auf dann 33 Verwaltungsratsmitglieder sehe man kein Problem. Zustimmung der Fraktionen fand auch die Bereitschaft des BKM gegebenenfalls auf den Deutschen Filmrat zu verzichten, den man sich als kleines, sehr flexibles Instrument vorstelle. Weiss sagte, wenn es darin zu keiner Einigung komme, müsse die ausgesprochen wichtige regelmäßige Abstimmung der Fördermaßnahmen von Ländern und Bund in anderer Form sichergestellt werden. Auch beim Schwellenwert zur Referenzförderung könne die prinzipielle Größenordnung von 150 000 Zuschauern bleiben, das schließe aber eine flexible Handhabung bei künstlerisch wertvollen Filmen oder Kurzfilmen nicht aus. Zur Kritik der Kinowirtschaft an der Abgabe legte Weiss dar, hiermit betrage die Erhöhung 3 Cent pro Kinokarte; dies sei wohl tragfähig. Festhalten wolle man nach der Anhörung auch an der Reduzierung des so genannten rechten Rückfallwertes von bisher sieben auf nun fünf Jahre. Dabei sollen aber Ausnahmen im Einzelfall verhandelbar sein. Insgesamt gehe es darum, die Filmwirtschaft zu stärken, den deutschen Film zu verbessern und das Förderinstrument handhabbar zu halten. Weiss: "Referenzförderung ist auch eine Prämie für Erfolg."
Die SPD brachte zum Ausdruck, dass mit der flexiblen Aufnahme der einzelnen Positionen aus der Anhörung die Novellierung auf insgesamt gutem Wege sei. Ergänzend zur Kritik der Kreativen an der Gremienbesetzung sei anzuregen, nicht immer die gleichen Gesichter zu berufen und Filmregisseure und Drehbuchautoren stärker einzubeziehen. Die CDU/CSU gab zum Ausdruck, bei etwas Entgegenkommen in Einzelfragen könne es nun gelingen, die Novellierung mit einer großen Mehrheit zu verabschieden. Zu den so genannten Kreativen schlug die Union vor, ihnen vor allem in den Vergabegremien für die Filmpreise eine Stimme zu geben. Zudem könne man mit höheren Filmpreisen für Regisseure und Drehbuchautoren deutliche Zeichen setzen, ohne die vorgesehene Struktur erneut zu verändern. Zum Referenzwert regte die Union an, auch das Filmbudget in Relation zu erreichten Zuschauerzahlen zu setzen. Die Grünen befürworteten den Unionsvorschlag, Regie und Drehbuch sowohl bei den Vergabegremien als auch bei der Vergabe zu stärken. Zustimmung gab es zum
SPD-Vorschlag einer "Rundum-Verjüngungskur" in den Gremien. Auch Frauen sollten stärker berücksichtigt werden. Geteilt werde auch das Infragestellen Deutschen Filmrates durch das BKM. Eine Abschaffung des Filmrates fände auch die Zustimmung der FDP, sagten die Liberalen und wandten sich aber gegen jegliche Erweiterung des Verwaltungsrates. Ein Vertreter für beide christlichen Kirchen sei durchaus ausreichend, da sonst auch andere Religionsgemeinschaften berücksichtigt sein müssten. Auch ein Verzicht auf einen Sitz der Kreativen im Verwaltungsrat sei durchaus tragfähig, wenn diese - wie von der Union vorgeschlagen - in den Vergabegremien entsprechend berücksichtigt würden. Keinen Widerspruch fand schließlich die vehemente Kritik der FDP an der Forderung von ARD und ZDF, jeweils mit zwei Sitzen am Verwaltungsrat beteiligt zu werden. Die öffentlichen Sendeanstalten seien die einzigen, die sich das herausnehmen. Dies biete schon jetzt Zündstoff für Konflikte mit den privaten Sendeanstalten.