Bundestag soll Einsprüche der Länderkammer zurückweisen
Berlin: (hib/POT) Die Koalitionsfraktionen haben zwei Anträge ( 15/2265, 15/2267) eingebracht, in denen der Bundestag aufgefordert wird, die Einsprüche des Bundesrates ( 15/2123, 15/2122) )gegen das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( 15/350, 15/1311, 15/1642) sowie gegen das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des EU-Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung ( 15/813, 15/1730, 15/2001, 15/2122) zurückzuweisen. Über die Anträge wird noch heute im Bundestag abgestimmt.
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sieht eine Anhebung des bestehenden Strafrahmens bei besonders schweren Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern und widerstandsunfähigen Personen auf bis zu 15 Jahre vor. Verschärft wird darüber hinaus der Strafrahmen für die Weitergabe sowie den Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des EU-Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung soll das deutsche Strafrecht an die Herausforderungen des internationalen Terrorismus angepasst werden. Darin wird unter anderem die Höchststrafe für das Anführen einer terroristischen Vereinigung von fünf auf 15 Jahre angehoben.