Antragsformulare für Arbeitslosengeld II werden überarbeitet
Berlin: (hib/MAR) Die Bundesagentur für Arbeit wird den Antragsvordruck für das Arbeitslosengeld II entsprechend den Hinweisen des Bundesdatenschutzbeauftragten überarbeiten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4588) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4456) mit. Auch das IT-System "A2LL" (Arbeitslosengeld 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) werde unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten überarbeitet und dabei die Protokollierung bundesweiter Suchanfragen und ein differenziertes Berechtigungskonzept umgesetzt. Wie die Regierung weiter feststellt, wurde wesentlichen Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bereits Rechnung getragen: So gebe es seit dem 20. September 2004 so genannte "Ausfüllhinweise" für die amtlichen Vordrucke, die insbesondere erläutern, welche der abgefragten Informationen erforderlich und welche freiwillig sind. Darüber hinaus wurden bzw. werden Bescheinigungen, die durch Dritte auszufüllen sind, neutral gestaltet und vom Antragsformular getrennt, heißt es in der Antwort.
Die FDP hatte in ihrer Anfrage auf eine Feststellung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verwiesen, der zufolge es hinsichtlich der Vordrucke und der Leistungsberechnungs-Software zu erheblichen datenschutzrechtlichen Mängeln gekommen sei.