hib-Meldung
038/2005
Datum: 10.02.2005
heute im Bundestag - 10.02.2005
Wahlgesetzänderung bei Grundmandatsklausel und Zweitstimmen gefordert
15/4718) will die Union die Zahl bei der
Grundmandatsklausel von drei auf fünf ändern und damit
proportional die Anzahl mindestens notwendiger Grundmandate
erhöhen. In der Begründung heißt es, die
Grundmandatsklausel sehe als Mindestvoraussetzung für die
Teilnahme an der Verteilung nach Landeslisten das Erringen von
mindestens drei direkten Wahlkreissitzen vor. Die Zahl der
notwendigen Mandate sei seit der deutschen Vereinigung
unverändert geblieben, doch habe sich seither die Zahl der
Wahlberechtigten und auch die Zahl der notwendigen Stimmung
für die Überwindung der 5-Prozent-Sperrklausel deutlich
erhöht. Das muss nach Auffassung der CDU/CSU geändert
werden, da es bei der derzeitigen Regelung eine
verfassungsrechtlich bedenkliche Diskrepanz gebe zwischen der
Stimmenzahl zur Überwindung der 5-Prozent-Sperrklausel und der
Stimmenzahl, mit der drei Wahlkreise direkt errungen werden
können. Bei dem ebenfalls vorgelegten Gesetzentwurf für
die Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Berücksichtigung
von Zweitstimmen (
15/4717) führt die Union aus, bei der
Bundestagswahl 2002 sei erstmals ein Problem in der Praxis
aufgetreten, für welches das Bundesverfassungsgericht bereits
1988 eine Regelungslücke festgestellt habe. Die obersten
Richter hätten damals den Gesetzgeber aufgefordert eine
Änderung aus Gründen der Rechtsklarheit zu erwägen.
Bei der Bundestagswahl 2002 sei die PDS in Berlin an der 5-
Prozent-Sperrklausel gescheitert, zwei Wahlkreiskandidaten dieser
Partei hätten jedoch Direktmandate erlangt. Beim amtlichen
Endergebnis seien aber auch die Zweitstimmen von Wählern
berücksichtigt worden, deren Erstimme zu einem Direktmandat
geführt habe. Dies habe zu einem Widerspruch des Prinzips der
gleichen Wahl und des Grundsatzes des gleichen Erfolgswertes aller
Stimmen geführt. Danach dürfen Zweitstimmen nicht
berücksichtigt werden, wenn Kandidaten einer Partei die 5-
Prozent-Hürde nicht genommen haben. Die Berücksichtigung
solcher Zweitstimmen ermögliche einen doppelten Stimmerfolg
und verstoße somit gegen den Grundsatz der
Erfolgswertgleichheit aller Stimmen, heißt es zur
Begründung.
Berlin: (hib/WOL) Die CDU/CSU-Fraktion hat zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Mit einem
Gesetzentwurf zur Korrektur der Grundmandatsklausel (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_038/01