Regierung prüft Neuregelung der DDR-Renten
Berlin: (hib/MEM) Die Bundesregierung prüft noch, ob eine Neuregelung der Rentenanwartschaften aus der DDR-Zeit - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - "in Betracht kommen kann". Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 15/5012) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4909). Das höchste deutsche Gericht hat in seinem Urteil vom Sommer 2004 die Kürzung der DDR-Renten von Personen in leitenden Positionen für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis Juli 2005 eine Neuregelung zu treffen. Auf die Frage der Liberalen, welche Mehrkosten für die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Neuregelung anfallen würden, entgegnet die Regierung, dass Mehrausgaben grundsätzlich nicht in die Finanzierungsverantwortung der gesetzlichen Rentenversicherung fielen.