Keine Übergangsregelung für Pfanderhebung auf Einwegverpackungen
Berlin: (hib/WOL) Eine Übergangsfrist für Einwegverpackungen in den Getränkebereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die bereits seit dem 1. Januar 2003 der Pfandpflicht nach geltendem Recht unterliegen, ist nicht vorgesehen. Die Pfandpflicht in diesem Getränkebereich wird übergangslos durch die neu geregelte Pfandpflicht ersetzt, die entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gesetzlich angepasst wurde. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/4811) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4762). Die Liberalen hatten gefragt, ob unbepfandete Getränke in Einweggetränkeverpackungen aus dem EU-Ausland importiert und in Deutschland bis zum Ablauf der Übergangsfrist pfandfrei verkauft werden können. Laut Antwort wird dies als Verstoß gegen die Pfandregelung als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies gilt für importierte ebenso wie für in Deutschland hergestellte Getränke, erklärt die Regierung.