hib-Meldung
186/2005
Datum: 08.07.2005
heute im Bundestag - 08.07.2005
Regierung: Wettbewerbspolitiken international angleichen
15/5819) zum 15. Hauptgutachten der
Monopolkommission 2002/2003 (
15/3610,
15/3611). Für die Unternehmen würden
dadurch die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für ihre
Entscheidungen sowie ihre grenzüberschreitende
Kooperationsfähigkeit verbessert. Wichtig sei, dass es kein
"Wettrennen" der unterschiedlichen Weltregionen gibt. Die
Wettbewerbspolitiken auf nationaler Ebene müssten
grenzüberschreitende Marktzutritte nicht nur erlauben, sondern
auch fördern. Bei den Netzindustrien sorge
diskriminierungsfreier und effizienter Netzzugang sowie
verstärkter Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten
dafür, dass Investitionen in Netzstrukturen ökonomisch
optimal genutzt werden. Wie die Monopolkommission, so lehnt auch
die Regierung nach eigener Darstellung "selektive
Staatsinterventionen" ab. Zusammenschlüsse von Unternehmen
seien grundsätzlich Teil marktwirtschaftlicher Prozesse. Die
Grenzen solche Fusionen würden durch das Wettbewerbsrecht
bestimmt. In vielen Bereichen des Maschinenbaus, der
Automobilproduktion und der chemischen Industrie seien deutsche
mittelständische Unternehmen aus eigener Kraft zu
Weltmarktführern aufgestiegen. Entgegen der Auffassung der
Monopolkommission hate die Regierung nach eigener Darstellung
"nationale Champions" nicht industriepolitisch gefördert.
Soweit es in jüngster Zeit darum gegangen sei, die
Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie zu stärken,
habe die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im
Vordergrund gestanden. Die Regierung wendet sich auch gegen die
Darstellung der Monopolkommission, die Ministererlaubnis im
Verfahren um einen Zusammenschluss Energieerzeuger E.on und Ruhrgas
im Jahr 2002 sei ein Indiz für eine interventionistische
Wirtschaftspolitik gewesen. Es sei gerade die Funktion des
Ministererlaubnisverfahrens, eine Fusion unter
gesamtwirtschaftlichen Aspekten zu bewerten. Darüber hinaus
muss aus Sicht der Regierung die Existenz einer im Heimatland
verankerten und gleichzeitig global agierenden Bank
wettbewerbspolitisch nicht negativ sein, auch wenn Größe
nicht mit Wettbewerbsstärke oder Profitabilität
gleichgesetzt werden dürfe. Im internationalen Vergleich
bestehe auf dem deutschen Bankmarkt ein Nachholbedarf in der
Konsolidierung. Ein Oligopol befürchtet die Regierung nicht,
da die fünf größten privaten Banken derzeit
lediglich 20 Prozent Marktanteil aufwiesen.
Berlin: (hib/VOM) Ziel deutscher Wettbewerbspolitik ist es,
international zu einer Angleichung der Wettbewerbspolitiken zu
kommen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme
(Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_186/08