hib-Meldung
257/2005
Datum: 23.12.2005
heute im Bundestag - 23.12.2005
Bundesregierung will Altfahrzeug-Verordnung ändern
16/308) vorgelegt. So soll der
Anwendungsbereich der Verordnung nicht mehr auf Fahrzeuge mit bis
zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht begrenzt werden.
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, etwa Wohnmobile, sollen
von den Stoffverboten für Bauteile, Armaturen und sonstige
Ausrüstungsgegenstände nicht mehr ausgenommen werden. Von
der Einbeziehung der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung mit
mehr als 3,5 Tonnen in den Geltungsbereich der Verordnung
wären jährlich etwa 4.500 Wohnmobile, das sind etwa ein
Viertel aller Wohnmobile. Da bestimmte nicht
serienmäßige, mehrstufig hergestellte Fahrzeuge
künftig von den Herstellern kostenlos zurückgenommen
werden sollen, wie dies bei den übrigen Fahrzeugen bereits der
Fall ist, würden die Hersteller mit den Entsorgungskosten
belastet. Diese Kosten könnten allerdings zwischen den
Herstellern der Basisfahrzeuge und den Herstellern des Aufbaus
aufgeteilt werden, betont die Regierung. Der Bundesrat hat in
seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen an der
Verordnung beschlossen. Er sieht das Problem, dass die Hersteller
von Chassisfahrzeugen auf den Kosten für die Entsorgung der
Aufbauten sitzen blieben, wenn die Hersteller der Aufbauten sich
weigerten, diese freiwillig zu übernehmen. Der Bundesrat
schlägt vor, dass jeder Hersteller die von ihm verursachten
Umweltbelastungen finanzieren muss. Die Hersteller der Aufbauten
sollen daher künftig den Chassisherstellern bereits vorab
mitteilen, welches Fahrzeug als Chassis dient. Ansonsten
bestünde die Gefahr, dass der Hersteller von Aufbauten es
sonst nie tue, so die Länderkammer. Dann würde das
"Altfahrzeugproblem" im Falle der Verwertung beim Hersteller des
Basisfahrzeugs liegen, der den Hersteller des Aufbaus ermitteln
müsste, um ihn an den Verwertungskosten zu beteiligen. Dem
will der Bundesrat durch die Mitteilungspflicht vorbeugen.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die
Altfahrzeug-Verordnung an die Vorgaben der EU-Altfahrzeugrichtlinie
anpassen. Dazu hat sie eine Verordnung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_257/08