Verordnung zur Annahme von Abfällen erlassen
Berlin: (hib/SUK) Künftig müssen Abfallerzeuger ihre Abfälle gegenüber Deponiebesitzern "grundlegend charakterisieren". Das heißt, dass Angaben zum Abfallschlüssel, zur Herkunft, zur äußeren Erscheinung und zur Vorbehandlung gemacht werden müssen. Außerdem sind Untersuchungen des Abfalls und der Nachweis über die Einhaltung der Zuordnungskriterien für die jeweilige Deponieklasse nötig. Das geht aus einer Verordnung der Bundesregierung ( 16/573) hervor. Sie wurde erlassen, um eine EU-Ratsentscheidung vom Juli 2004 zu den Kriterien und Verfahren der Europäischen Union für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien in deutsches Recht umzusetzen.