Regierung prüft Datenschutz beim Scoring-Verfahren
Berlin: (hib/HAH) Die Bundesregierung prüft derzeit Chancen und Risiken des so genannten Scoring-Verfahrens für Verbraucher und untersucht, ob das Datenschutzrecht deshalb geändert werden muss. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/866) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/596). Darin machten die Liberalen auf die Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung von persönlichen Daten beispielsweise zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Kunden aufmerksam. Mit Hilfe eines Score-and-rating-Verfahrens würden die Daten des Betroffenen miteinander verbunden und in eine Punktzahl übersetzt. Dieser Wert wiederum werde einer entsprechenden Risikoklasse zugeordnet. Die FDP sah einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darin, dass der gewonnene Wert auch an Dritte weitergegeben werden kann. Außerdem sei für den Verbraucher oft nicht ersichtlich, welche Daten der Bewertung zugrunde liegen.
Die Bundesregierung betont, dass sich bereits zwei Bundesministerien mit dieser Problematik beschäftigen. Ein Bericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz liege bereits vor. Ob der Bericht dem Scoring-Verfahren verbraucherpolitische Defizite bescheinigt, werde nun geprüft. Laut Bundesregierung bedarf es einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Interessen der Wirtschaft. Ersteres würde sie als ausreichend gewahrt ansehen, wenn die Verbraucher Auskünfte über die dem Scoring zugrunde liegenden Daten erhielten.