Regierung: Projektförderung ist immer zeitlich befristet
Berlin: (hib/MAR) Eine Projektförderung ist nach ihrer haushaltsrechtlichen Definition immer zeitlich befristet, also nur im Sinne einer Anschubfinanzierung möglich. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2406) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2349), in der diese nach der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zur Einstellung des Projektes Teilzeit plus gefragt hatte. Nach eigenen Angaben war die Bundesregierung an der Bewilligung und an der Entscheidung, das Projekt nicht weiterzufördern, nicht beteiligt. Die Bundesagentur für Arbeit habe sich vor dem Hintergrund der weiteren Ausdifferenzierung des Regelinstrumentariums und der Anfang 2003 mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen eingeführten neuen Instrumente zu diesem Schritt entschlossen. Für Wirtschaftsförderung sei das fragliche Instrument nie vorgesehen gewesen. Auch habe der Bundesrechnungshof wiederholt die Handhabung der Projektförderung beanstandet, heißt es in der Antwort.