Regierung will Unternehmen von Stromkosten entlasten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will stark stromverbrauchende Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen von Stromkosten entlasten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( 16/2455) vorgelegt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Mit der Änderung ist vorgesehen, die vom EEG ausgelösten Stromkostenanteile der genannten Unternehmen auf 0,05 Cent je Kilowattstunde zu begrenzen. Die Begrenzung gilt für jene Unternehmen, deren Strombezug mindestens zehn Gigawattstunden und deren Verhältnis von Stromkosten und Bruttowertschöpfung mindestens 15 Prozent beträgt. Sie sollen von ihrem Energieversorger maximal so viel Strom aus erneuerbaren Energien abnehmen müssen, dass die Differenzkosten (im Vergleich zum Strom aus nichterneuerbaren Quellen) für die anteilig weitergereichte Strommenge höchstens 0,05 Cent je Kilowattstunde betragen. Damit erhielten diese Unternehmen und die Schienenbahnen "vollständige Planungssicherheit" im Hinblick auf diese Differenzkosten. Diese stellten nämlich bedeutende Produktionsfaktoren dar, vor allem für solche Unternehmen, die im globalen Wettbewerb stehen und deren Produktpreise an Börsen festegestellt werden. Sie hätte keine oder nur stark eingeschränkte Möglichkeiten, höhere Kosten über höhere Preise weiterzugeben.
Durch die Änderung der besonderen Ausgleichsregelung erhöht sich dem Entwurf zufolge allerdings die Menge von Strom aus erneuerbaren Energien, die von allen anderen Endverbrauchern abgenommen werden muss. Dazu zählten die übrigen Industrieunternehmen, Handel und Gewerbe, Privatverbraucher und öffentliche Haushalte. Sie müssten zugunsten dieser nun privilegierten Unternehmen mehr Strom aus erneuerbaren Energien abnehmen und bezahlen, als es ihrem "Verursacherbeitrag" entspricht. Um eine unverhältnismäßige Erhöhung der Kosten für diese Endverbraucher zu verhindern, sollen die Auswirkungen der neuen Ausgleichsregelung regelmäßig überprüft werden.
Die Regierung erwartet, dass sich die vom EEG verursachten Stromkosten für diese Endverbraucher in den nächsten Jahren um 15 bis 16 Prozent erhöhen werden. Pro Kilowattstunde bedeute dies eine Erhöhung um 0,02 bis 0,03 Cent. Für einen Durchschnittshaushalt mit drei Personen und einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden würde die nominale Erhöhung der jährlichen Stromkosten etwa 80 Cent bis 1,10 Euro betragen. Für ein Unternehmen mit einem Stromverbrauch von zehn Gigawattstunden erhöhten sich die Stromkosten demgegenüber um etwa 3.000 Euro. Ein Unternehmen mit einem Verbrauch von etwa 150 Gigawattstunden, das nicht unter die Privilegierungsregelung fällt, müsste mit etwa 45.000 Euro Mehrkosten rechnen. Selbst diese vergleichsweise große Zahl liegt laut Regierung im Verhältnis zu den Stromkosten insgesamt "deutlich unter einem Prozent".
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Belastung der energieintensiven Unternehmen begrenzt und berechenbar gemacht wird. Die Regierung will prüfen, ob die Definition von Anlagen im EEG präzisiert werden kann, wie sie in ihrer Gegenäußerung dazu mitteilt. Der Bundesrat hatte um eine solche Prüfung gebeten.