Die starke Zunahme bei den Einnahmen resultiert aus dem größten Einnahmeposten von 6,72 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um den Aussteuerungsbetrag, den die Bundesagentur für Arbeit vom kommenden Jahr an für jeden Hilfebedürftigen, der nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe künftig Arbeitslosengeld II erhält, an den Bund zahlen muss. Von den Ausgaben entfallen 36,5 Milliarden Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2004: 31,28 Milliarden Euro), 848,14 Millionen Euro auf Investitionen (1,06 Milliarden Euro), 440,36 Millionen Euro auf das Personal (441,23 Millionen Euro) und 245,29 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (220,83 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre summieren sich 2005 auf 7,07 Milliarden Euro gegenüber 9,55 Milliarden Euro in diesem Jahr.
Den dicksten Brocken im Etat machen die Leistungen für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden aus. Sie belaufen sich auf 27,65 Milliarden Euro gegenüber 24,45 Milliarden Euro im Regierungsentwurf (2004: 14,7 Milliarden Euro). Davon entfallen 14,6 Milliarden Euro (10,65 Milliarden Euro) auf das Arbeitslosengeld II, das vom nächsten Jahr an anstelle von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gezahlt wird. Die Regierung war in ihrem Entwurf noch von einem Bedarf von 13 Milliarden Euro ausgegangen. Unter die Grundsicherung fallen auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die sich auf 6,55 Milliarden Euro gegenüber 6,35 Milliarden Euro in der Regierungsvorlage und 2,59 Milliarden Euro im vergangenen Jahr beziffern. Den Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit hat der Bundestag von 3,5 Milliarden Euro im Entwurf auf 4 Milliarden Euro (5,21 Milliarden Euro) aufgestockt. Von 1,8 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden Euro verdoppelt wurde in den parlamentarischen Beratungen die Beteiligung des Bundes an den Leis-tungen für Unterkunft und Heizung. Gekürzt hat der Bundestag dagegen die Verwaltungskosten für die Auszahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 3,3 Milliarden Euro auf 3,27 Milliarden Euro (1,46 Milliarden Euro). Schließlich ist bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für 2005 auch eine Verpflichtungsermächtigung von 4,5 Milliarden Euro eingeplant.
Den Steinkohlebergbau und die sozialen Hilfen für Arbeitnehmer der Kohle- und Stahlindustrie will sich die Regierung im nächsten Jahr noch 1,77 Milliarden Euro (2,22 Milliarden Euro) kosten lassen. Davon sollen 1,65 Milliarden Euro (2,1 Milliarden Euro) auf Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen aufgrund von Kapazitätsanpassungen entfallen. Wie es heißt, erhält der deutsche Steinkohlebergbau von 2006 bis 2012 öffentliche Hilfen von bis zu 15,87 Milliarden Euro für den Absatz der Steinkohle sowie für die dauerhafte Stilllegung von Bergwerken. Darüber hinaus werde die RAG AG als Bergbau-Holding in diesem Zeitraum selbst 1,13 Milliarden Euro zuschießen.
Die Bundesmittel für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" belaufen sich auf 694,08 Millionen Euro (885,49 Millionen Euro). Gefördert werden betriebliche Investitionen und die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Für Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittelstand werden 474,18 Millionen Euro (494,09 Millionen) bereitgestellt. Schwerpunkte sind dabei die Förderung der Forschungszusammenarbeit sowie von Unternehmensgründungen mit 157,3 Millionen Euro (wie 2004) und die Förderung der indus-triellen Gemeinschaftsforschung und Entwicklung mit 100 Millionen Euro (97 Millionen Euro).
Die Ausgaben für die Wismut GmbH in Chemnitz summieren sich auf 204,22 Millionen Euro (220,9 Millionen Euro). Verpflichtungsermächtigungen zugunsten der Wismut GmbH über 1,65 Milliarden Euro hat das Parlament gestrichen. Das Unternehmen saniert die früheren Uranabbaugebiete in Sachsen und Thüringen. Zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freier Berufe sind mit 193,75 Millionen Euro deutlich weniger Mittel vorgesehen als in diesem Jahr (328,59 Millionen Euro). Die Förderung der Außenwirtschaft will sich die Regierung 174,8 Millionen Euro (169,09 Millionen Euro) kosten lassen. 121,35 Millionen Euro (131,15 Millionen Euro) können für die Energieforschung ausgegeben werden. Weitere Ausgabenblöcke sind 58,1 Millionen Euro (61,92 Millionen Euro) für die Werftindustrie, 57,58 Millionen Euro (74,21 Millionen Euro) für die Luftfahrtforschung und -technologie, 42,59 Millionen Euro (39,21 Millionen Euro) für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung, 25,47 Millionen Euro (26,27 Millionen Euro) für die Tourismusförderung und 24,1 Millionen Euro (28,6 Millionen Euro) für die Förderung der sparsamen Energieverwendung. Bei den dem Ministerium angegliederten Bundesoberbehörden ergibt sich auf der Ausgabenseite folgendes Bild (in Millionen Euro): Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 132,43 (132,41), Physikalisch-Technische Bundesanstalt 119,81 (119,35), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 97,83 (98,27), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 51,97 (55,5), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 44,27 (43,75), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 30,43 (31,71) und Bundesagentur für Außenwirtschaft 22,07 (21,78). vom