Recht. Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist die so genannte "funktionale Zweigliedrigkeit" der Gerichtsverfahren "vom Tisch". Sie hätte bedeutet, dass allein eine einzige Instanz die Tatsachen festellen sollte, während eine weitere auf die Prüfung reiner Rechtsfragen beschränkt gewesen wäre. Das erklärte Zypries am 8. Februar vor dem Rechtsausschuss.
Auch die Zusammenlegung von Gerichten sei ein "sehr schwieriges Thema". Die Regierung müsse dazu eine Stellungnahme abgeben, wenn über den Bundesrat das Thema wieder eingebracht werde. Der Bund und die Länder hätten verschiedene Themen im Rahmen einer geplanten Justizreform übernommen, die sie bearbeiten und und zur nächsten Justizministerkonferenz vorstellen wollten.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich dafür aus, dass die federführende Beratung bei der Föderalismusreform beim Rechtsausschuss liegen müsse, während die CDU/CSU forderte, die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Justizministerium (BMJ) anzusiedeln. Zur Federführung innerhalb des Parlaments wollte die Justizministerin keine Stellung nehmen, weil es allein Sache des Bundestages sei, die Zuständigkeiten festzulegen. Zur Aufgabenverteilung innerhalb der Regierung sagte Zypries im Ausschuss, in der letzten Wahlperiode sei das BMJ zuständig gewesen, jetzt liege die Federführung beim Innenministerium.
Zypries kündigte zudem an, dass Anfang April dieses Jahres ein Gesetzentwurf zur Regelung des Unterhaltsrechts das Kabinett erreichen werde. Der Entwurf habe das Ziel, zuerst die Kinder abzusichern. Erst in zweiter Linie kämen die Ehepartner an die Reihe. Ebenso werde das Kabinett im späten Frühjahr eine modifizierte Kronzeugenregelung behandeln.