Recht. Die Auslieferung deutscher Staatsbürger zum Zwecke der Strafverfolgung genauer zu regeln, ist Ziel eines Gesetzentwurfes ( 16/544) von CDU/CSU und SPD, den der Bundestag am 9. Februar beraten und in den Rechtsausschuss überwiesen hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2005 ein Gesetz, das der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl dienen sollte, für nichtig erklärt. Karlsruhe forderte damals ein so genanntes gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung und monierte, dass eine richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen sei.
Nach den vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe gesichert ist. Zudem dürfe die Tat keinen "maßgeblichen" Bezug zu Deutschland aufweisen. Der europäischen Haftbefehls soll Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union künftig vereinfachen und verkürzen.