Umwelt. Die Bundesregierung will den Schutz der Menschen vor Fluglärm "deutlich" verbessern. Das geht aus einem Gesetzentwurf ( 16/509) hervor, mit dem das veraltete Gesetz zum Schutz vor Fluglärm von 1971 "grundlegend modernisiert" werden soll. Der Bundestag hat den Entwurf am 10. Februar zusammen mit einem Antrag der Bündnisgrünen ( 16/551) und einem Antrag der FDP ( 16/263) zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.
Die Regierung plant, die maßgeblichen Grenzwerte um die größeren militärischen und zivilen Flugplätze abzusenken und das Verfahren für die Berechnung der Lärmbelastung zu modernisieren. Dabei soll zwischen bestehenden und neuen oder wesentlich erweiterten Flugplätzen sowie zwischen zivilen und militärischen Flugplätzen differenziert werden. Außerdem soll für Flugplätze mit relevantem Nachtflugbetrieb erstmals innerhalb eines Lärmschutzbereiches eine "Nacht-Schutzzone" eingerichtet werden. Mit diesen Regelungen werde der Lärmschutzbereich deutlich ausgeweitet.
In hochbelasteten Bereichen muss der Flugplatzbetreiber laut Entwurf zudem die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen an bereits bestehenden Wohnungen finanzieren, vor allem den Einbau von Schallschutzfenstern. Außerdem soll die Gesetzesnovelle den Neubau von Wohnungen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche und die Errichtung von sonstigen schutzbedürftigen Einrichtungen im näheren Flugplatzumfeld "deutlich" einschränken, um dem Entstehen "künftiger Lärmkonflikte" besser vorzubeugen und Freiräume für die Flughäfen zu sichern.
Die Folgekosten der Novelle sind im ursprünglichen Referentenentwurf auf 75 bis 95 Millionen Euro für die militärischen Flugplätze geschätzt worden, für die zivilen auf 614 bis 738 Millionen Euro, so die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf enthalte jedoch Änderungen, die zu "relevanten Verringerungen" der Kosten führten. Die Kosten verteilten sich für den Bundeshaushalt auf einen Zeitraum von insgesamt etwa zehn Jahren.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Flughäfen wegen der Kosten für den baulichen Schallschutz in der neu eingeführten Nacht-Schutzzone die Entgelte für nächtliche Starts und Landungen erhöhen könnten. Dies könne "geringfügig erhöhte Preise" für nächtliche Passagierflüge und Frachttransporte nach sich ziehen, da die Flughafengesellschaften bestrebt sein dürften, die Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen "verursachergerecht" weiter zu geben. Unmittelbare Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien "nicht zu erwarten".
Die FDP fordert in ihrem Antrag, die Bundesregierung müsse darauf verzichten, durch unterschiedliche Grenzwerte für Ausbau- und Bestandsflughäfen sowie Verkehrs- und Militärflughäfen "Anwohner erster, zweiter und dritter Klasse" zu schaffen. Alle Anwohner hätten Anspruch auf den gleichen Schutz vor Gesundheitsgefahren. Daher müssten neue, niedrigere und für alle Standorte einheitliche Schutzzonen-Grenzwerte festgelegt werden. Auch die Grünen weisen darauf hin, dass Anwohner von militärischen Flughäfen gegenüber denen von zivilen nicht schlechter gestellt werden dürften - auch ihnen müssten die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen erstattet werden. Zudem sollen die strengeren Grenzwerte umgehend gelten und nicht erst ab 2010.