Unter anderem wird darin vorgeschlagen, die Regelungen des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Sollten sie zu mehr Bürokratie statt zu besserer Qualität der Pflege beitragen, sei es sinnvoll, entsprechende Anforderungen zu streichen.
Auch müssten die Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Heimgesetz überprüft werden. Geklärt haben will die FDP-Fraktion zudem, wie betreutes und generationenübergreifendes Wohnen sowie Alten-Wohngemeinschaften besser gefördert werden können.
Die Abgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass die stationäre Pflege "mit Gesetzen und Verordnungen überfrachtet" sei. "Für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung sind Hunderte Vorschriften relevant", heißt es weiter.
So nähmen etwa die Dokumentationspflichten zu viel Arbeitszeit der Pflegekräfte in Anspruch. "Es wird 'überdokumentiert'", bilanzieren die Liberalen. Nur 50 Prozent der Bruttoarbeitszeit könne von Pflegekräften als effektive Pflegezeit genutzt werden, heißt es unter Verweis auf Angaben des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe.
Ein "erheblicher Aufwand durch Doppel- und Mehrfachprüfungen" trage ebenfalls dazu bei, dass "die eigentliche Pflege am Menschen" zu kurz komme. Die Liberalen erläutern, dass mehr als 40 Instanzen zur Prüfung in den Einrichtungen berechtigt seien. Jede Prüfung binde für Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung Personal. Die Prüfungen seien zudem weder abgestimmt noch einem gemeinsamen Katalog unterworfen. Außerdem sei in einigen Fällen "persönliche Willkür des jeweiligen Prüfers" zu beklagen. Notwendig sei es deshalb, die Kompetenzen von Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) und Heimaufsicht schärfer zu trennen. Der MDK solle vorrangig die Ergebnisqualität prüfen, während sich die Heimaufsicht auf die Strukturqualität konzentrieren solle.
Die FDP fordert in dem Antrag, Pflegeeinrichtungen müssten viel mehr als heute die Möglichkeit bekommen, sich als "weiße Schafe" zu profilieren - mithin als Dienstleister, die eine hohe Pflegequalität anbieten. Für einen Leistungsvergleich sollten bundeseinheitliche Qualitätskriterien entwickelt werden. Daran mitwirken müssten auch die Heime selbst.
Außerdem regen die Liberalen an zu überprüfen, ob Heimbewohner besser als bisher an Entscheidungen beteiligt werden können. So verfüge der Heimbeirat "über keinerlei Rechte, Maßnahmen der Einrichtungsleitung zu verhindern oder eigene Maßnahmen durchzusetzen". mpi