Inneres. Bündnis 90/Die Grünen fordern von der Bundesregierung, für Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen künftiger Akkreditierungsverfahren bei Großveranstaltungen eine ausreichende gesetzliche Regelung zu schaffen. In einem Antrag ( 16/686) führt die Fraktion dazu aus, dass eine Akkreditierung nicht ausschließlich auf die "freiwillige Einverständniserklärung" der Betroffenen gestützt werden könne, wie dies die Regierung in der Antwort ( 16/591) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ( 16/428) dargestellt hatte. Eine Einverständniserklärung erfolge gerade bei Journalisten nicht freiwillig. Ein Sportjournalist könne es sich bei einer Fußball-WM nicht leisten, seine Unterschrift zu verweigern, ohne seine berufliche Stellung zu riskieren.
Sicherzustellen sei daher auch, dass betroffenen Personen im laufenden Akkreditierungsverfahren zur WM 2006 Auskunft über die an der Überprüfung beteiligten Behörden und den Grundlagen ihrer Voten beziehungsweise Erkenntnisse gegeben werden. Zudem müsse veranlasst werden, dass das Gesamtvotum der Sicherheitsbehörden nicht allein dem FIFA-Organisationskomitee, sondern auch dem Betroffenen direkt zuzuleiten. Schließlich sei organisatorisch zu garantieren, dass Betroffene sich an eine zentrale Beschwerdestelle wenden können, statt an eine Vielzahl von Behörden verwiesen zu werden. Diese Aufgaben sei dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, umgehend zu übertragen. wol