Familie. Chancengleichheit für Frauen, auch auf dem privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt, fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/712). Die Fraktion legt dar, die seit 1994 erweiterten Formulierungen des Artikels 3 im Grundgesetz seien die wichtigste rechtliche Grundlage für die Gleichstellung von Mann und Frau. Dieser Artikel fordere nicht nur die Gleichberechtigung der Geschlechter, sondern auch ihre tatsächliche Durchsetzung durch die Politik.
Laut Antrag gibt es in Deutschland die nahezu größten Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern innerhalb der gesamtem EU. Danach verdienten vollzeitbeschäftigte Frauen in Westdeutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger als die Männer. In Ostdeutschland betrage der Unterschied etwa zehn Prozent.
Nach Ansicht der Fraktion ist dies nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem, sondern auch ein erhebliches Innovationshemmnis für eine Wissensgesellschaft. Die Wirtschaft könne es sich nicht mehr leisten, auf die Begabung und die Potenziale von Frauen zu verzichten, erklären die Grünen.
Die Bundesregierung solle nun ein Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern auflegen, dass die gesetzlichen Regelungen zur Chancengleichheit auch in den Privatwirtschaft umsetzt. So sollten Frauen vor allem bei Beförderungen und Qualifikationsmaßnahmen unterstützt und Benachteiligungen durch den Arbeitgeber sanktioniert werden. Im Rahmen des Antidiskriminierungsgesetzes solle die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie durchgesetzt werden. Auch auf die Tarifparteien sei einzuwirken, mehr Arbeitszeitkonten einzurichten und zu nutzen. Die Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen seien stärker zu berücksichtigen. Gefordert wird auch, die Förderung von Nichtleistungsbezieherinnen in Sozialgesetzbuch aufzunehmen. Dies solle Frauen ohne Arbeit die Rückehr ins Erwerbsleben ermöglichen, die aufgrund von Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben. wol