Kultur und Medien. Die Preisnachlässe für Schulbücher sollen erhalten bleiben. Ohne Aussprache und einstimmig billigte der Kulturausschuss am 15. März einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes ( 16/238). Die Preisnachlässe gelten demnach unabhängig von einer privaten Mitfinanzierung der Erziehungsberechtigten oder eines volljährigen Schülers. Damit soll der Sammelrabatt für Schulbuchbestellungen von der bisherigen gesetzlichen Erfordernis abgekoppelt werden, dass die Finanzierung der Bücher überwiegend durch die öffentliche Hand erfolgen muss.
Die Abgeordneten aller Fraktionen stimmten außerdem zwei Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD (16(22)013 und 16(22)013 neu) zu, die den Gesetzentwurf der Länder im Detail präzisierten.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, Hans-Joachim Otto (FDP) begründete das "ungewöhnliche Verfahren", ohne weitere Beratungen über den Entwurf abzustimmen, mit zeitlichen und praktischen Erwägungen. Es liege vor allem im Interesse der Schulen und Druckereien, die gesetzliche Regelung bis zur Sommerpause zu verabschieden, weil dann neue Bücher angeschafft werden müssten. Unter Aspekten der Bereitstellung müsse bis dahin "Rechtsklarheit" hergestellt sein.