Umwelt. Das deutsche Abfallüberwachungsrecht deckt sich künftig sowohl inhaltlich als auch in struktureller und formeller Hinsicht mit den EU-rechtlichen Vorgaben zur abfallrechtlichen Überwachung. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/400) stimmte der Bundestag am 16. März mit den Stimmen der Fraktionen von DCU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zu. Er folgte damit einer Beschluss-empfehlung ( 16/970) des Fachausschusses.
Das deutsche Abfallüberwachungsrecht soll so vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Dabei sollen insbesondere moderne Kommunikationsverfahren eingeführt werden. An die Stelle der Formularform soll künftig die elektronische Form treten: So kann der Umgang mit den bislang jährlich etwa 120.000 Entsorgungsnachweisen und circa drei Millionen Begleitscheinen erleichtert werden, die den Behörden zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Nachweisdaten sollen damit schneller verfügbar gemacht und erheblich effizienter ausgewertet werden. Zudem sollen künftige Änderungen der Überwachungsvorgaben der EU reibungslos gewährleistet werden können und die abfallrechtliche Überwachung stärker an die anderer Mitgliedstaaten angeglichen werden.