Verkehr und Bau. Informationen über die Luftverkehrssicherheit sollen künftig nicht nur zwischen deutschen Behörden ausgetauscht, sondern auch an europäische Stellen übermittelt werden, um die Sicherheit im europäischen Luftraum zu verbessern. Eine Rechtsgrundlage dafür will die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien ( 16/958) schaffen. Darin heißt es, neben dem Informationsaustausch mit anderen europäischen Stellen, wie es europarechtlich vorgeschrieben sei, stelle das vorliegende Gesetz auch den Austausch zwischen den hierzulande zuständigen Stellen sicher. Zu diesen zählen in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt und die Luftfahrtbehörden der Länder. Aktiv würden die Behörden dann, wenn dem Besitzer eines Flugzeuges in einem der EU-Mitgliedstaaten die Betriebsgenehmigung entzogen worden ist. Für diesen Fall würden die Vorschriften der Luftaufsicht ergänzt, um das Eintreten des Verkehrsmittels in den Luftraum über Deutschland zu verhindern.
Zudem soll das Luftfahrt-Bundesamt europäische Stellen "umgehend" davon unterrichten, wenn einem Flugzeug aus Sicherheitsgründen die Starterlaubnis verweigert wird oder Sicherheitsauflagen gemacht wurden. Die Vorlage ist am 16. März in den Fachausschuss überwiesen worden.