Eine entsprechende Regelung soll auch gelten, wenn nur ein Elternteil erwerbstätig und der andere behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist. Darüber hinaus können alle Eltern mit Kindern zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, ebenfalls höchstens 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. In beiden Fällen gilt, dass Aufwendungen wie Schulgeld, Nachhilfe- oder Fremdsprachenunterricht, Musik-, Tennis-, Reitunterricht und ähnliches sowie die Mitgliedschaft in Sport- oder anderen Vereinen nicht abzugsfähig sind. Um Missbrauch und Schwarzarbeit vorzubeugen, müssen die Aufwendungen in Form einer Rechnung sowie zusätzlich mittels Banküberweisung nachgewiesen werden.
Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FDP ( 16/979), wonach der Gesetzentwurf abzulehnen und die Regierung aufzufordern sei, ein Konzept zur Reform der Einkommen- und Unternehmensteuern vorzulegen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Linksfraktion ( 16/978), wonach Aufwendungen für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, bei einer Behinderung bis zum 27. Lebensjahr, als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein sollten. Die Fraktion schlug vor, die Einkommensteuerschuld um 50 Prozent des Gesamtbetrags der Ausgaben, höchstens 2.100 Euro je Kind, zu ermäßigen. Die Bündnisgrünen hatten im Ausschuss vergeblich dafür plädiert, Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr, bei Behinderung bis zum 27. Lebensjahr, abzugsfähig zu machen, wobei die Ermäßigung der Steuerschuld 40 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens 1.200 Euro je Kind, betragen sollte.
Linke und Grüne kritisierten den Koalitionsvorschlag als kompliziert, unverständlich und wegen der progressionsabhängigen Entlastung als ungerecht. Die Koalition begründete ihre Ablehnung des Vorschlags der Linksfraktion damit, dass dieser den Haushaltsrahmen sprengen würde. Den Grünen hielt sie entgegen, dass diejenigen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, auch mehr absetzen können sollten. Im Übrigen würdigten Union und SPD das Gesetz als "Schritt in die richtige Richtung", von dem man sich Konjunkturimpulse und eine Anregung der Inves-titionstätigkeit erhoffe. Die FDP unterstützte das Ziel, wies aber auf die bevorstehende "konjunkturschädliche" Mehrwertsteuererhöhung sowie auf ihren Entwurf zur Reform des Einkommensteuerrechts hin.
Beschlossen wurde auch, dass beim Verkauf eines Binnenschiffes die aufgedeckten stillen Reserven auf gekaufte Binnenschiffe übertragbar werden. Die degressiven Absetzungen für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden befristet für zwei Jahre auf höchstens 30 Prozent und maximal das Dreifache der linearen AfA angehoben. Die Einkommensteuer auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person kann künftig stärker als bisher ermäßigt werden. 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro jährlich bei der Betreuung und maximal 600 Euro jährlich bei Renovierungen im eigenen Haushalt, sind nun absetzbar.
Um den Mittelstand zu fördern, wurde die Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 auf 250.000 Euro angehoben. Die bisherige Regelung zur Ist-Versteuerung im Osten mit einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro wurde bis Ende 2009 verlängert. Der Ausschuss hatte ferner Anträge der Grünen abgelehnt, die volle Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten wieder einzuführen und alle Handwerksarbeiten zu begünstigen, um Abgrenzungsproblemen vorzubeugen.
Den gleichnamigen, aber nicht völlig identischen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/753) erklärte der Bundestag für erledigt.