Recht. Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf ( 16/960) soll den Umgang mit publikationspflichtigen Unternehmensdaten modernisieren. Nach den Vorstellungen der Regierung erhält der Rechts- und Wirtschaftsverkehr künftig den elektronischen Zugriff auf offenzulegende Unternehmensdaten. Vom 1. Januar 2007 an sollen die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zwingend elektronisch geführt werden müssen. Dies forderten Richtlinien der EU. Um diese Vorgaben zu erfüllen, müsse die bestehende Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen überwunden werden. Auch sei eine Umstellung auf elektronische Registerführung erforderlich. Diese Regis-terführung bleibe den Amtsgerichten zugewiesen und werde durch die Umstellung in die elektronische Form vereinfacht. Die Länder müssten sicherstellen, dass sowohl die in den Registern enthaltenen Daten als auch die Bekanntmachung der Registereintragungen über das Internet zugänglich sind. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Unterlagen zum Handelsregister künftig "zwingend" in elektronischer Form eingereicht werden müssen. Der Bundestag hat den Entwurf am 30. März zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.