Arbeit und Soziales. Die Bundesregierung will das Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsrecht entrümpeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/1293) vorgelegt, mit dem der Normenbestand um diejenigen Gesetze und Rechtsverordnungen bereinigt werden soll, die ihre Bedeutung verloren haben.
Der Entwurf betrifft 217 Gesetze und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich der Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Gesundheit. Die Regierung schreibt, der umfangreiche und kaum zu überblickende Normenbestand der Bundesrepublik Deutschland stelle "eine nicht unerhebliche Belastung" für Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Gerichte dar. Die Bereinigung des Bundesrechts gehöre deshalb zum Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung.
Eine inhaltliche Deregulierung sei mit diesem Schritt nicht verbunden. Die Rechtsbereinigung solle vor allem dazu beitragen, den Zugang zum Bundesrecht zu erleichtern. mpi