Auch im Falle sinkender Löhne sind Rentenkürzungen in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen. Der Bundesrat stimmte am 19. Mai einem entsprechenden Gesetz zu. Die Bundesregierung hatte ohne die Vorgabe eine Minusrunde für die im Juli fällige Rentenanpassung nicht ausgeschlossen, da die Rentenentwicklung an die Lohnentwick-lung gekoppelt ist.
Sofern durch das Gesetz Rentenkürzungen verhindert werden, sollen die dadurch entstehenden Kosten zu einem späteren Zeitpunkt wieder hereingeholt werden. So könnten bei steigenden Löhnen die damit eigentlich verbundenen Rentenerhöhungen ausfallen. Dies solle aber nicht vor 2010, also frühestens in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.