Inneres. Bündnis 90/Die Grünen fordern, die im Terrorismusbekämpfungsgesetz festgeschriebenen zusätzlichen Befugnisse von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Bundeskriminalamt sollten auch nach Ablauf der Fünfjahresfrist Ende dieses Jahres zeitlich begrenzt bleiben. Sie haben dazu einen Antrag ( 16/2081) vorgelegt.
Zum Rechtsschutz von Betroffenen müsse ein Konzept für moderneres Dokumentenmanagement ("Elektronische Akte") und zur Vernichtung, Löschung und Sperrung von Akten erarbeitet werden. Dabei sei die Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten einzuhalten.
Darüber hinaus müssten die Möglichkeiten einer gerichtlichen Kontrolle der Sanktionen gegen Betroffene verbessert werden, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion erklärt, der EU-Ratsbeschluss über das Einfrieren von Geldern Betroffener führe im Zusammenspiel mit der Umsetzung von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates dazu, "dass Betroffene so gut wie keine Möglichkeiten haben, sich gegen die verhängten Maßnahmen gerichtlich zur Wehr zu setzen".
Ein deutlich wirksameres Vorgehen gegen illegale Finanztransaktionen erhofft sich die Fraktion von einem automatisierten Auskunftsverfahren. Dabei sei zu überlegen, dem Bundesamt für Verfassungsschutz das Recht einzuräumen, Auskünfte über zentrale Kontostammdaten abfragen zu lassen. Das bisherige Recht des Bundesamtes, im Einzelfall bei Kreditinstituten und Finanzunternehmen Auskünfte über Konten, Kontoinhaber oder Geldbewegungen einzuholen, setze dagegen ein Wissen darüber voraus, bei welchem der etwa 3.000 Kreditinstitute in Deutschland ein Konto unterhalten werde.
Eine gesetzliche Grundlage für die Errichtung einer gemeinsamen Index-Datei zur Terrorbekämpfung fordern die Grünen in einem weiteren Antrag ( 16/2071). Damit soll sichergestellt werden, dass Index-Dateien und Projekt-Dateien ausschließlich der Bekämpfung des Terrorismus dienen und eine generelle Trennung der Zuständigkeiten von Polizei und Nachrichtendiensten beibehalten wird. Ausgeschlossen werden soll die Anlage entsprechender Dateien im Rahmen der Gesamtzuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Nach Ansicht der Fraktion muss gewährleistet werden, dass gemeinsame Projekt-Dateien zur Terrorismusbekämpfung nur in klar definierten Ausnahmen als zeitlich befristete Volltextdateien zulässig sind. Der Grund für die Errichtung solcher Dateien sowie ihre Befristung müssten in einer Anordnung genannt werden. Beteiligte Behörden sollten ihre projektbezogenen Erkenntnisse eingeben können und die Zusammenarbeit unterstützen. Die Anforderungen an den Datenschutz müssten bei einer gesetzlichen Regelung für die Index-Dateien und Projekt-Dateien beachtet und die Kontroll-Befugnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten gewahrt werden. In ihrer Begründung verweisen die Grünen darauf, dass die Terrorismusbekämpfung auf einen funktionierenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder angewiesen sei. Es sei notwendig und rechtsstaatlich vertretbar, wenn Polizeien oder Nachrichtendienste in Erfahrung bringen können, ob an anderer Stelle weitere Informationen vorhanden sind.
Ein solcher Informationsaustausch sei aber möglich, ohne die Datenbestände von Polizei und Nachrichtendiensten in einer Volltextdatei zusammenzulegen und die rechtsstaatlich unabdingbare Trennung beider Behördenstrukturen aufzugeben. Durch die Errichtung einer Index-Datei unter Nutzung von Projekt-Dateien der Polizei und der Nachrichtendienste könne die erforderliche Zusammenarbeit sichergestellt und verbessert werden. Der Abgleich von Daten bedeute dabei keinen Zugriff auf die Inhalte dieser Dateien bei der jeweiligen Behörde, so die Fraktion.
Die Regierung müsse zum Terrorismusbekämpfungsgesetz einen aktualisierten Evaluierungsbericht vorlegen. In einem Antrag (16/2072) plädieren die Grünen dafür, dabei auch Informationen über bisher nicht ausgewertete Bereiche vorzulegen. So fehlten bisher Informationen über die Streubreite beim Einsatz so genannter IMSI-Catcher. Diese werden von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten eingesetzt und funktionieren gegenüber Handys wie die Basisstation eines Mobilfunknetzes.