Ein Herzstück der künftigen Terrorbekämpfung soll bald Wirklichkeit werden. Nach monatelangem Ringen hat sich das Bundesinnenministerium mit den Ländern grundsätzlich auf eine zentrale "Anti-Terror-Datei" geeinigt. Gespeichert werden sollen darin neben persönlichen Daten von Verdächtigen auch Informationen über deren Bank-, Telefon- und Internet-Verbindungen, die Führerscheindaten und einschlägige Kontaktpersonen. Nach der Sommerpause will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die Datenbank soll als Nachschlagewerk für sämtliche Verfassungschutzbehörden, den BND, die Landeskriminalämter und das Zollkriminalamt dienen. Erfasst werden sollen darin nicht nur verdächtige Personen und terroristische Vereinigungen, sondern auch Stiftungen und Unternehmen mit möglichen Verbindungen ins islamistische Milieu. Während die Gewerkschaft der Polizei die Fortschritte beim Aufbau der Datei begrüßt, mahnen Politiker, Rechtswissenschaftler und Datenschützer zur Vorsicht. In ihren Augen droht mit der "Anti-Terror-Datei" die Aufgabe der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Das wäre, sagt Volger Beck (Bündnis 90/Die Grünen), "ein schwerer Anschlag auf Prinzipien des deutschen Verfassungsrechts". Eine Indexdatei, in der nicht die Informationen selbst, sondern nur die Fundstellen verzeichnet sind, sei dagegen verfassungsrechtlich zulässig.
Der Autor ist Volontär bei "Das Parlament".