Inneres. Die Einführung eines elektronischen Personalausweises zur Speicherung biometrischer Daten soll abgelehnt und entsprechende Bestimmungen sollen aufgehoben werden. Eine derart umfangreiche Erfassung und Speicherung biometrischer Daten ist zur Identifizierung nicht notwendig und birgt mehr Nach- als Vorteile, unterstreicht die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/3046).
Die technischen Vorraussetzungen für eine sichere Umsetzung seien nicht gegeben. Bereits im Frühjahr hätten Spezialisten in den Niederlanden das System, das man auch in Deutschland verwenden will, entschlüsselt. Darüber hinaus seien biometrische Erkennungssysteme noch nicht ausgereift und für einen breiten Einsatz ungeeignet. Die vom Bundesinnenministerium angekündigte Nutzbarmachung der Ausweisdaten, zum Beispiel für private Onlinegeschäfte, lehnt die FDP-Fraktion ab. Zum einen habe sich das PIN/TAN-Verfahren bewährt, und zum anderen werde das Risiko des Identitätsdiebstahls erhöht. So würden die Vorteile der Biometrie, besonders im Kampf gegen den Terror, leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
Im Übrigen hält die FDP die Pflicht zur Abgabe seiner biometrischen Merkmale und vor allem die Weitergabe an Private für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.