Recht. Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Verletzten soll ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung ermöglicht werden. Dies ist in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/3038), dem so genannten zweiten Justizmodernisierungsgesetz, vorgesehen. Das Parlament hat am 26. Oktober den Entwurf an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Im Jugendgerichtsgesetz sei des Weiteren eine Neuregelung der Vorschrift vorgesehen, die den Ausschluss von Erziehungsberechtigten des Anklagten von der Hauptverhandlung ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung im Jahr 2003 aufgefordert, eine solche Neuregelung vorzunehmen.
Ferner solle es möglich sein, dass das zuständige Gericht dem Sachverständigen grundsätzlich eine Frist für das Erstellen eines Gutachtens setzt. Im Sanktionenrecht sei beabsichtigt, eine moderate Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt möglich zu machen. Um ihre Anwendung zu ermöglichen, würden die Anforderungen der "Würdigkeitsklausel" gelockert: Nach einer "Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters" müssen besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen.
Ferner werde den Wiedergutmachungsansprüchen des Opfers bei der Vollstreckung von Geldstrafen der Vorrang eingeräumt. Es ist nach Angaben der Regierung vorgesehen, dass künftig bereits das Gericht im Urteil Zahlungserleichterungen wie Stundungen oder Ratenzahlungen gewähren soll, wenn ohne deren Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch die verurteilte Person erheblich gefährdet wäre.
Des Weiteren muss nach Ansicht der Regierung der Zustand beendet werden, dass für Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz der Generalbundesanwalt nur beschränkt zuständig ist. Er solle in Zukunft die Möglichkeit haben - unabhängig von einem geheimdienstlichen Hintergrund - seine Ermittlungszuständigkeit zu begründen. Damit werde gewährleistet, dass die sicherheitsgefährdenden Dimensionen dieser Straftaten erhellt werden. Das sei angesichts der Aktivitäten von so genannten Schwellenländern, namentlich in Krisenregionen, die ABC-Waffen und dafür benötigte Trägertechnologien erlangen wollten, und die die deutschen Sicherheitsbehörden und die Justiz seit Jahrzehnten in zunehmendem Maße beschäftigten, unbedingt erforderlich.
Der Bundesrat hat sich unterdessen gegen die Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Für solche bestehe - über den heutigen, sehr beschränkten Anwendungsbereich hinaus - kein Platz, wolle man nicht schwerwiegende Nachteile in Kauf nehmen. Die Länderkammer hatte sich in ihrer Sitzung am 22. September mit dem Entwurf beschäftigt. Die Regierung hat zugesagt, im weiteren Verlauf des Verfahrens den Vorschlag der Streichung zu prüfen.