Auswärtiges. Die Bundesregierung wird für weitere sechs Monate Soldaten in den Süden Sudans schicken. Die Frist für das so genannte vereinfachte Zustimmungsverfahren ist abgelaufen, ohne dass eine Fraktion einen Antrag auf Befassung der Bundestages mit den Thema gestellt hat. Dieses Verfahren gilt nur dann, wenn keine inhaltiche Änderung des Mandats vorgesehen ist, wie aus einem Antrag der Bundesregierung ( 16/2900) hervorgeht.
Die Regierung führt in der Initiative aus, der Sicherheitsrat der UN habe seine Absicht ausgedrückt, das Mandat für den Südsudan zu verlängern. Der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union habe zwar wie erwartet die Mission in Darfur bis zum Jahresende verlängert. Er habe dabei aber nicht auf den beschlossenen Übergang der Mission in die Hände der Vereinten Nationen Bezug genommen. Zwar seien beide Mandate getrennt voneinander zu betrachten. Doch der UN-Sicherheitsrat sei deshalb mit der Sache befasst, damit der Regierung in Khartum nahe gelegt wird, sich hinsichtlich der Überführung der Mission in UN-Verantwortung beweglicher zu zeigen. Dieses Ziel unterstütze auch die Bundesregierung. Die Regierung betont, die Umsetzung des Friedensvertrages von Nairobi zur Beendigung des jahrzehntelangen Bürgerkriegs im Sudan sei spürbar vorangekommen. Dennoch bleibe die Umsetzung der Vereinbarung teilweise hinter dem Zeitplan zurück. Vor allem die Entwaffnung und Eingliederung der ehemaligen Kombattanten stelle weiterhin eine große Herausforderung für die Stabilität im Südsudan dar. Deshalb komme der Friedensmission nach wie vor eine zentrale Rolle zu. Der Einsatz mit höchstens 75 Soldaten werde ungefähr 700.000 Euro kosten.
Das vereinfachte Verfahren des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ermöglicht es dem Bundestag, innerhalb von sieben Tagen seine Zustimmung zu erteilen, wenn nicht eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eine Befassung des Plenums verlangen. Die Regierung sichert in dem Antrag dem Parlament zu, wenn der UN-Sicherheitsrat vor Ablauf der sechs Monate das Mandat in einer Weise ändert, die für den Einsatz und die Aufgaben der eingesetzten deutschen Streitkräfte von Bedeutung sei, den Bundestag erneut mit dem Einsatz zu befassen.