Umwelt. Die Bundesregierung soll sich für ein ausgewogenes Konzept von Chemikaliendaten einsetzen, das Entscheidungsgrundlagen für die Gefahreneinschätzung gibt und Hersteller kleinerer Mengen von Altstoffen entlastet. Das forderte der Bundestag am 9. November, als er einen Antrag von Union und SPD ( 16/3295 ) annahm.
Bereits auf dem Markt befindliche Stoffe ("Phase-in-Stoffe"), die in größeren Mengen als einer Tonne pro Jahr produziert werden, sollen danach innerhalb von einem bis anderthalb Jahren vorregistriert werden. Für Chemikalien, die nur für Forschung und Entwicklung produziert und verwendet werden, soll die Meldepflicht vereinfacht werden. Hintergrund ist die Verabschiedung der Verordnung zur Einführung eines Rechtsrahmens für chemische Stoffe (REACH) durch den Wettbewerbsministerrat der EU am 27. Juni dieses Jahres. Der Bundestag forderte die Regierung auf, sich für eine einvernehmliche Lösung mit dem Europaparlament einzusetzen.
Abgelehnt hat das Parlament Anträge der Linksfraktion ( 16/3279 ) sowie der Grünen ( 16/1888 ). Die Linke wollte, dass die Regierung bei der Beratung der Chemikalienverordnung einer allgemeinen Sorgfaltspflicht für Unternehmen auch bei Stoffen zustimmt, von denen weniger als eine Tonne jährlich hergestellt werden. Die Grünen hatten sich dafür eingesetzt, dass gefährliche Chemikalien nur befristet genehmigt werden sollten, um den Unternehmen einen Anreiz zu geben, diese durch andere Stoffe zu ersetzen.