Inneres. Die Bundesregierung soll sich im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft ab Januar 2007 für eine humanitäre, abgestimmte und nachhaltige Ausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik einsetzen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/3541 ).
So soll sich die Bundesregierung unter anderem für eine Vernetzung der Seenotrettungsdienste und des Grenzschutzes engagieren und auf die Anwendung des humanitären Seerechts dringen. Auch seien die Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, mit Kapitänen zusammenzuarbeiten, um Schiffen mit aus Seenot geretteten Menschen ein unverzügliches Anlegen und Absetzen der Schiffbrüchigen zu ermöglichen.
Weitere Forderungen gelten der Straffreiheit für Seenotrettung leistende Kapitäne und den Aufnahmebedingungen der EU für Migranten. Unabhängig davon müsse Asylsuchenden ein ungehinderter Zugang zum Asylverfahren gewährt werden. Besonders gefährdeten Personen sei in angemessener Form Hilfe und Unterkunft zu bieten, auch wenn sie kein Asyl beantragen. Eindeutig zu regeln sei zudem der jederzeitige Zugang des Hohen Kommissars für Flüchtlingswesen der Vereinten Nationen zu Asylsuchenden. Ferner müssten die Regelung von Rückführungen über oder in sichere Drittländer und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern neu gestaltet werden. Schließlich plädiert die Fraktion dafür, ein ausgewogenes asyl- und migrationspolitisches Gesamtkonzept der EU zu erarbeiten, das auch neue Instrumente für die Zulassung von Wirtschaftsmigration berücksichtigt.