Recht. Strukturelle Verbesserungen im Strafprozess schlägt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf ( 16/3659 ) vor. Danach sollten Zeugen verpflichtet sein, vor der Polizei zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Das geltende Strafverfahrensrecht sehe bislang nur eine Anwesenheitspflicht vor der Staatsanwaltschaft vor. Ferner stelle der Entwurf klar, dass das Gericht selbst einen Beweisantrag wegen "Verschleppungsabsicht" ablehnen kann. Für das Revisionsgericht solle die Möglichkeit geschaffen werden, Verfahren gegen Auflagen einstellen zu können. Der Gesetzentwurf habe ferner zum Ziel, das Strafbefehlsverfahren auf alle Tatsacheninstanzen zu erstrecken. Das schaffe die Möglichkeit, in allen geeigneten Fällen einen Strafbefehl erlassen zu können. Der Bundesrat hatte bereits in den vergangenen Jahren ähnliche Vorschläge gemacht. Die Bundesregierung schreibt dazu, der Gesetzgeber habe den Belastungen der Strafjustiz besonderes Augenmerk geschenkt und sich um Abhilfe bemüht. Als Beispiele nennt sie, dass Verfahren vor den Landgerichten in reduzierter Besetzung stattfinden können und dass Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung eingeführt worden seien.