Eberhard Gienger, CDU/CSU
Kaufmann, Diplomsportlehrer
1970 Abitur am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Frankfurt am Main. Diplomsportlehrer-Studium, Studium von Englisch und Russisch.
1981 bis 1989 Tätigkeit in der Promotionsabteilung von Adidas France, seit 1990 Geschäftsführer der Eberhard Gienger Pro-Motion GmbH.
Beiratsmitglied der Oesophagus Stiftung für Kinder mit Speiseröhrenmissbildung. Vizepräsident Leistungssport Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Mitglied des Präsidiums der Stiftung Deutsche Sporthilfe.
Quereinsteiger, seit Oktober 2001 Mitglied der CDU.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Dropit GmbH & Co KG und Dropit Verwaltungs GmbH,
Flugplatz Schlierstadt, Osterburken-Schlierstadt,
Geschäftsführer
Eberhard Gienger Pro-Motion GmbH, Tübingen,
Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1
3. Funktionen in Unternehmen
Cavendi AG i.G. Finanzdienstleistung, Homburg/Saar,
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
Volksbank Tübingen, Tübingen,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 23.5.2007)
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutscher Olympischer SportBund (DOSB), Frankfurt/Main,
Vizepräsident Leistungssport, ehrenamtlich
Deutscher Turner-Bund e.V., Frankfurt/Main,
Vizepräsident Olympischer Spitzensport, ehrenamtlich (bis 20.5.2006)
Nationales Olympisches Komitee (NOK), Frankfurt/Main,
Persönliches Mitglied (bis 20.5.2006)
Oesophagus Stiftung für Kinder mit Speiseröhrenmissbildung, Stuttgart,
Mitglied des Beirates
Stiftung Deutsche Sporthilfe, Frankfurt/Main,
Mitglied des Präsidiums
7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
BoeselGienger GbR, Tübingen
Dropit GmbH & Co KG, Osterburken-Schlierstadt
Dropit Verwaltungs GmbH, Osterburken-Schlierstadt
Eberhard Gienger Pro-Motion GmbH, Tübingen
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".