Volker Kauder, CDU/CSU
Jurist
Abitur 1969 am Hegau-Gymnasium Singen. 1971 bis 1975 Studien der Rechts- und Staatswissenschaft an der Universität Freiburg, 1975 erstes, 1977 zweites juristisches Staatsexamen. 1969 bis 1971 Wehrdienst, Fähnrich der Reserve.
1976 bis 1978 Beauftragter des Rektors für politische Bildung an der Universität Freiburg; 1979 Eintritt in die Innenverwaltung Baden-Württemberg, 1980 bis 1990 stellvertretender Landrat im Landratsamt Tuttlingen.
Ehrenvorsitzender des Psychosozialen Förderkreises Tuttlingen.
1966 bis 1984 Mitglied der Jungen Union; 1969 bis 1973 Kreisvorsitzender der Jungen Union, 1973 bis 1976 ehrenamtlicher Geschäftsführer und Bezirksvorstandsmitglied der Jungen Union Südbaden; 1975 bis 1991 Pressesprecher und Vorstandsmitglied der CDU Südbaden; 1984 bis 1986 Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Tuttlingen; 1985 bis 1999 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Tuttlingen; 1991 bis 2005 Generalsekretär der CDU Baden-Württemberg; Januar bis November 2005 Generalsekretär der CDU Deutschlands.
Mitglied des Bundestages seit 1990; 1998 bis 2002 Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg, Oktober 2002 bis Januar 2005 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, seit 21. November 2005 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".