Heinz Lanfermann, FDP
Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.
1970 Abitur. 1971 bis 1977 Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, 1977 bis 1980 Referendarausbildung in Köln/Bonn. 1980 bis 1988 Richter am Landgericht Duisburg, davon 1985 bis 1986 abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz.
Mitglied des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung.
Seit 1975 Mitglied der FDP, verschiedene Parteiämter u. a. 1990 bis 1996 Mitglied des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen, 2002 bis 2003 Generalsekretär der FDP Brandenburg, seit 2003 Landesvorsitzender der FDP Brandenburg und Mitglied des Bundesvorstandes. 1988 bis 1994 Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Rechtspolitik sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1988 bis 1990 Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Landtag zum "Gladbecker Geiseldrama". 1989 bis 1994 Stadtverordneter und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen.
Mitglied des Bundestages 1994 bis 1996 und seit 2005; in der 13. Wahlperiode Sprecher der FDP-Fraktion für Familien-, Jugend-, Frauen- und Seniorenpolitik, 1996 bis 1998 beamteter Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Rechtsanwalt,, Potsdam
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Friedrich-Naumann-Stiftung, Potsdam,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
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Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".