Gisela Piltz, FDP
Rechtsanwältin
1983 Abitur am Städtischen Luisengymnasium Düsseldorf. 1986 Diplomverwaltungswirtin. 1995 zweites juristisches Staatsexamen.
1988 bis 1995 Vorstandsassistentin der Bundesvereinigung Liberaler Kommunalpolitiker VLK in Bonn, 1996 Büroleiterin des Bundestagsbüros des Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig. 1996 bis 2000 Projektmanagerin bei der UFA-Theater AG in Düsseldorf, 2000 bis 2002 bei der Projektgesellschaft "Kai 18" in Düsseldorf. Seit 2003 Rechtsanwältin.
Stellvertretende Vorsitzende der Wolfgang-Döring-Stiftung.
Mitglied der FDP seit 1980, seit 2004 Kreisvorsitzende der FDP Düsseldorf, seit 2005 stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Nordrhein-Westfalen. 1999 bis 2003 Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Düsseldorf, seit 2003 sachkundige Bürgerin.
Mitglied des Bundestages seit 2002; innen- und kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion und Vorsitzende der FDP-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwaltssozietät "Heckenbücker & Delheid, Köln,
Rechtsanwältin
3. Funktionen in Unternehmen
LTU Arena - Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG, Düsseldorf,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin,
Mitglied des Beirates
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Stadt Düsseldorf, Düsseldorf,
Sachkundige Bürgerin
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen
Extremismus und Gewalt, Berlin,
Mitglied des Beirates (bis 28.2.2007)
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Wolfgang-Döring-Stiftung, Bonn,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".