Glossar
Einfache Zweidrittelmehrheit
Mit der Mehrheit von zwei Dritteln der
abgegebenen Stimmen, mindestens jedoch der Mehrheit des
Bundestages, können vom Bundesrat beschlossene Einsprüche
zurückgewiesen werden, die dort von zwei Dritteln der
Bundesratsmitglieder erhoben wurden. Ferner kann der
Verteidigungsfall mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des
Bundestages, festgestellt werden. Der Spannungsfall kann mit der
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen festgestellt
werden. Der Bundestag kann im Verteidigungsfall für eine
Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger zu Dienst
und Arbeitsleistungen ebenfalls mit zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen votieren. Zwei Drittel der anwesenden Mitglieder
können nach der Geschäftsordnung des Bundestages unter
anderem beschließen, über Vorlagen in der Zweiten Lesung
zu beraten, ohne dass eine Ausschussüberweisung erforderlich
war.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/einf_zweidrittmehr