Glossar
Enquete-Kommission
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist
der Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen
über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe
EnqueteKommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der
EnqueteKommission werden im Einvernehmen der Fraktionen
benannt. EnqueteKommissionen bestehen aus Abgeordneten und
externen Sachverständigen. Sie legen dem Bundestag Berichte
und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor. Auf deren
Grundlage kann der nächste Bundestag darüber entscheiden,
ob die EnqueteKommission ihre Arbeit fortsetzt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/enquete