Glossar
Kostenpauschale
Abgeordnete bekommen als Ausgleich für die
durch das Mandat entstandenen Aufwendungen eine steuerfreie
Kostenpauschale, vergleichbar den Werbungskosten. Sie soll die
Ausgaben für den Unterhalt eines Büros außerhalb
des Sitzes des Bundestages (meist im Wahlkreis), Mehraufwendungen
am Sitz des Parlaments und bei Inlandsreisen sowie die Kosten
für Fahrten im Rahmen der Mandatsarbeit innerhalb der
Bundesrepublik decken. Die Pauschale beträgt seit dem 1.
Januar 2007 3.720 Euro.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/kost_pausch