Glossar
Sonderausschüsse
Der Bundestag kann zur Beratung bestimmter
Angelegenheiten vorübergehend Sonderausschüsse einsetzen,
deren Mitgliederzahl er festlegt. In der 14.Legislaturperiode wurde
zum Beispiel ein Sonderausschuss einberufen, um eine Neuordnung des
Länderfinanzausgleichs zu definieren.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/S/sonderaussch