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Bundesrat

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Beschluss oder Ablehnung
Der Beschluss des Bundestages wird an den Bundesrat weitergeleitet. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung des Bundes mit. Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates unbedingt nötig, damit sie in Kraft treten. Alle anderen Gesetze zählen zu den Einspruchsgesetzen. Bei diesen kann ein Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt werden. Wird ein Gesetzentwurf im Bundesrat abgelehnt, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Stößt ein Einspruchsgesetz auf Ablehnung, so muss der Bundesrat den Vermittlungsausschuss binnen drei Wochen nach Eingang des Beschlusses anrufen - sonst ist das Gesetz zustande gekommen. Verweigert der Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz die Zustimmung, so können Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag (je ein Mal) den Vermittlungsausschuss anrufen.

* Entwurf ablehnen

* Entwurf annehmen


Erschienen am 25.09.2006

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