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Europa:
Europa ist überall ? Europäische Gesetze regeln den
Alltag, Euro-Münzen klimpern im Portemonnai. Aber was bedeutet
es eigentlich, zu Europa zu gehören? Hat Europa eigentlich
Grenzen und wie sieht die Zukunft der Europäischen Union aus?
GLASKLAR hat sich in Europa umgesehen. In der aktuellen Ausgabe
lest ihr unter anderem, was EU-Richtlinien mit Glück in der
Liebe zu tun haben, wie junge Leute heute grenzenlos arbeiten,
lernen oder ihrem eigenen Film drehen und was Menschen von anderen
Kontinenten so alles über Europa denken.
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Politik aktiv gestalten:
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Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
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Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen
Bislang zahlen Frauen vielfach höhere Tarife, zum Beispiel bei privaten Krankenversicherungen. Homosexuellen werden Lebensversicherungsverträge pauschal verweigert. Ausländisch aussehenden Männern wird oft der Zugang zur Disko verwehrt. Behinderte Menschen werden nicht in ein Ferienhotel aufgenommen, weil man unterstellt, sie würden andere Gäste stören. Dem wollen wir mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) entgegenwirken, ebenso Benachteiligungen im Arbeitsleben.
Wir setzen damit EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches Recht um. Ein Blick auf vergleichbare Gesetze im Ausland und auf die Erfahrungen mit bestehenden deutschen Regelungen (Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts, Behindertengleichstellungsgesetz) zeigt: Sie sind gut handhabbar, keine Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit und keineswegs belastend für die Wirtschaft. Kaum sind Antidiskriminierungsgesetze tatsächlich in Kraft, verfliegt die ganze Aufregung.
Sie funktionieren nicht dadurch, dass es viele Prozesse gibt, sondern wirken präventiv, weil sie ein Leitbild für einen respektvollen Umgang miteinander liefern. Aber natürlich wird und soll es einzelne Musterverfahren geben, die deutlich machen: Unsere Rechtsordnung missbilligt es, wenn Menschen wegen bestimmter Persönlichkeitsmerkmale ausgegrenzt und herabgewürdigt werden.
Schutz vor Diskriminierung heißt nicht Bevorzugung. Selbstverständlich wird niemandem vorgeschrieben, eine bestimmte Person einzustellen oder ihr eine Wohnung zu vermieten, weil sie behindert, ausländischer Herkunft oder über fünfzig ist. Es geht allein darum, dass niemand willkürlich ausgeschlossen wird. Genauso wie der Verbraucherschutz oder das Mietrecht zum Schutz der Schwächeren bestimmte Standards setzen, tun wir das auch mit dem ADG.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 08. März 2005
E-Mail:
irmingard.schewe-gerigk@bundestag.de
Webseite:
www.schewe-gerigk.de