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Letzte Änderung: 01.03.2007
Änderung des Passgesetzes
Der Innenausschuss hat am Mittwoch, dem 28.
Februar 2007, in einer öffentlichen Anhörung über
eine Änderung des Passgesetzes diskutiert. Die
Ausschussmitglieder berieten unter anderem, ob die
Geschlechtsangabe in Reisepässen dem Geschlecht des Vornamens
angepasst werden können sollte. Transsexuelle können nach
geltenden Recht zwar einen Vornamen nach ihrem empfundenem
Geschlecht annehmen. Dies führt jedoch in manchen Fällen
zu einem Widerspruch zwischen Vornamen und der Geschlechtsangabe in
Ausweisen. Sieben Sachverständige waren geladen.
Liste der Sachverständigen
- Maria Sabine Augstein, Rechtsanwältin, Tutzing
- Manfred Bruns, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V., Köln
- MR Dr. Thomas Meyer, Bundesministerium der Justiz
- Dr. Konstanze Plett, Universität Bremen
- Deborah Reinert, Rechtsanwältin, Erftstadt
- Christian Schenk, Berlin
- Dr. Heribert Schmitz, Bundesministerium des Innern
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- Gesetzentwurf der FDP-Fraktion: Änderung des Passgesetzes (Drucksache 16/2016)
- Gesetzentwurf der Fraktion B90/GRÜNE: Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) (Drucksache 16/4148)
- Gesetzentwurf der Fraktion B90/GRÜNE: Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen - Transsexuellenrecht umfassend reformieren (Drucksache 16/947)
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/a04_transsex/