Modernisierung des Datenschutzes
Der Modernisierung des Datenschutzes hat sich der Innenausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Montag, dem 5. März 2007, gewidmet. In dem von den Fraktionen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Antrag geht es um eine kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Die Abgeordneten haben im ersten Teil der Anhörung den Vorschlag behandelt, Unternehmen hinsichtlich der Gewährleistung des Datenschutzes zu untersuchen. Die Unternehmen sollen für mehr Datenschutz und Transparenz sorgen (Datenschutzaudit). Die sieben geladenen Sachverständigen haben sich auch zu der Verwendung von automatisierten Kreditvergabeverfahren (Scoring) geäußert. Diese Verfahren bewerten die Kreditwürdigkeit eines Betroffenen allein durch statistische Kriterien - unabhängig von dem Verhalten des Betroffenen. Dies widerspreche dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stelle eine Diskriminierung dar.
Liste der Sachverständigen
- Prof. Dr. Ralf Bernd Abel FH Schmalkalden
- Dr. Johann Bizer Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Kiel
- Dr. Alexander Dix Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Berlin
- Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn
- Karsten Neumann Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Schwerin
- Cornelia Sasse Experian Deutschland Holding GmbH, Hamburg
- Peter Schaar Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
- Dr. Christian Thorun Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Berlin
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- Antrag der FDP-Fraktion: Datenschutz-Audit-Verfahren undDatenschutz-Gütesiegel einheitlich regeln (Drucksache 16/1169)
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Datenschutzaudit umsetzen - Gütesiegel stärktBürgerrechte und schafft Akzeptanz für wirtschaftliche Innovationen (Drucksache 16/1499)
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Datenschutz bei so genannten Scoring (Drucksache 16/683)
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Informationspflicht für Unternehmen bei Datenschutzpannen einführen (Drucksache 16/1887)