GESCHÄFTSORDNUNGSRECHT SOLL WEITERGELTEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) bn- Im 14. Deutschen Bundestag soll das Geschäftsordnungsrecht der vergangenen Wahlperiode weitergelten. Dies sieht ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P und PDS ( 14/1) zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestages vor. Zu den Verfahrensreglungen gehören neben der Geschäftsordnung einschließlich ihrer Anlagen auch die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR, die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß sowie die Geschäftsordnungen für den Gemeinsamen Ausschuß und für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes, das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren im Verteidigungsfall.
In der Begründung zu dem Antrag wird darauf hingewiesen, daß aufgrund der besonderen Gegebenheiten nach dem Umzug des Parlaments nach Berlin über Verfahrensänderungen zu beraten und zu entscheiden sein wird. Dies gelte insbesondere für die Abläufe bei streitigen Abstimmungen sowie die erleichterte Durchführung erweiterter öffentlicher Ausschußssitzungen zur Entlastung des Plenums.
Mit einem Änderungsantrag will die Fraktion der CDU/CSU ( 14/2) erreichen, daß die Passage in der Geschäftsordnung gestrichen wird, nach der jede Bundestagsfraktion durch mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten ist. Die PDS strebt mit einem Änderungsantrag ( 14/3) an, daß bei der Festlegung der Tagesordnung Minderheitenrechte von Fraktionen stärker berücksichtigt werden, eine Redezeitbegrenzung auf 30 Minuten möglich wird und Ausschußberatungen grundsätzlich öffentlich sind.